Ein Baum – ein Leben
Ihr einzigartiges Leben prägt Bäume genau wie Menschen: Manche sind groß und dominant geworden, andere bahnen sich unscheinbar schlängelnd den Weg ans Licht. Vielleicht fühlen Sie sich einem der charakteristischen Bäume besonders verbunden? Bei einer der regelmäßigen Führungen können Sie den AveNATURA Friedhof am Holsterberg näher kennenlernen.
So finden Sie die Grabstätten
Jede Grabstätte ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Sofern um diese Nummer herum ein farbiger Ring zu sehen ist, kann die Grabstätte noch erworben werden. Grabstätten, die lediglich die Nummernmarkierung tragen, sind bereits vergeben.
Grabstätten
Grundsätzlich ist es möglich, jede verfügbare Grabstätte als Einzel- oder Partnergrabstätte zu nutzen. Die Grabstätten können aber auch als Gemeinschaftsgrabstätten oder als Familien- und Freundschaftsgrabstätten genutzt werden. Diese stehen dann für maximal 10 Personen je Grabstätte zur Verfügung.
Art der Grabstätten
Kategorien der Bäume
Bei einem Spaziergang durch den Wald kann man sich mit dem Friedhof vertraut machen. Jede AveNATURA-Grabstätte ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Sofern um diese Nummer herum ein farbiger Ring zu sehen ist, kann die Grabstätte noch erworben werden. Grabstätten, die lediglich die Nummernmarkierung tragen, sind bereits vergeben. Der Farbring um die Nummer jeder noch freien Grabstätte gibt Auskunft über deren Einstufung: Dabei steht je nach ökologischen Wert und Lage Gelb für „Standard“, Orange für „Premium“ und Blau für „Exzellent“. Den drei Kategorien sind auch jeweils verschiedene Preise zugeordnet.
Grabgestaltung
Der gewachsene und grundsätzlich naturbelassene Wald im Bereich des Friedhofs darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört oder verändert werden. Es ist nicht zulässig, die Waldbäume zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern.
Im Wurzelbereich der Bäume und auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet:
a) Grabmale, Gedenksteine oder Baulichkeiten zu errichten
b) Aufbauten zu errichten
c) Kränze, Grabschmuck oder Erinnerungsstücke niederzulegen
d) Kerzen oder Lampen aufzustellen
e) ohne Erlaubnis des Betreibers Anpflanzungen vorzunehmen